Unter diesem Sammelbegriff werden Spondylarthropathien, die die Diagnosekriterien der ESSG erfüllen, aber keiner definierten und beschriebenen Subgruppe (Mb. Bechterew, reaktive Arthritis, Psoriasisarthropathie, Arthritis bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, SAPHO-Syndrom) zugeordnet werden können, zusammengefasst.
Da die undifferenzierte Spondylarthropathie erst in jüngster Zeit als eigenständiges Krankheitsbild definiert wurde, gibt es kaum systematische Untersuchungen zur Prävalenz. Wahrscheinlich dürfte es sich um die insgesamt häufigste Spondylarthropathie handeln. Bei langem Verlauf findet man meist einen Übergang in eine Spondylitis ankylosans.
Zur Anwendung kommen die Kriterien der ESSG 1991:
Hauptkriterien (aktuell oder anamnestisch):
1) Entzündlicher Rückenschmerz oder
2) Asymmetrische periphere Arthritis mit Betonung der unteren Extremitäten
Nebenkriterien:
1) Familienanamnese
2) Aktuell oder anamnestisch Psoriasis, chronisch-entzündliche Darmerkrankung, alternierender Gesäßschmerz, Enthesiopathie, akute Diarrhoe, Urethritis
3) Sacroileitis (radiologisch)
Für die Diagnose müssen entweder beide Haupt- oder 1 Haupt- und 2 Nebenkriterien vorliegen.
Insbesondere bei diesen Patienten ist eine engmaschige klinische Observanz zur Verlaufsbeurteilung und zur Ermittlung eines Übergangs in eine definierte Spondylarthropathie erforderlich.
Sämtliche definierten Krankheitsbilder der Spondylarthropathien müssen initial ausgeschlossen werden.
An erster Stelle der therapeutischen Maßnahmen stehen die regelmäßige Einnahme von NSAR sowie die intraartikuläre Glucocorticoidgabe bei Vorliegen einer Monarthritis.
Bei einer mehr als 3 Monate anhaltenden Symptomatik kommt Sulfasalazin zum Einsatz.
Bei therapieresistenten Verläufen werden im Rahmen von klinischen Untersuchungen auch TNF-Alpha-Antagonisten angewandt.
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