Bisphosphonate greifen direkt in den Knochenstoffwechsel ein.
Risedronsäure bindet direkt an die Oberfläche von Hydroxylapatitkristallen und hemmt die Osteoklastenaktivität. Der Knochenabbau ist vermindert, während die Aktivität der Osteoblasten und die Mineralisation des Knochens erhalten bleibt. Dies führt zu einer Senkung der Serumkalziumkonzentration. Durch Verringerung der Frakturrate kommt es zu Schmerzreduktion.
nicht invasiv:
- oral (Filmtabletten)
- Prophylaxe und Therapie der Osteoporose
- Morbus Paget des Skeletts
- osteolytisch bedingte Knochenschmerzen
- Überempfindlichkeit gegenüber Wirkstoff
- Niereninsuffizienz (Crea.-Clearence < 30 ml/min)
- Hypocalcämie
- Schwangerschaft und Stillperiode
- bei schweren akuten Entzündungen des Gastrointestinaltraktes
Allgemein: allergische Reaktionen jeder Art, in hoher Dosierung abnorme Petrosierungen, Knochen- und Muskelschmerzen,
ZNS: Nausea, Kopfschmerzen
Magen-Darm-Trakt: Emesis, Dyspepsie, Diarrhoe, Obstipation, Blähungen, Ulcera
Leber und Pankreas: abweichende Leberfunktionswerte
Blut: Hypokalzämie, Hypophosphatämie
Haut: Hautausschläge
Die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten mit polyvalenten Kationen (z.B.: Kalzium, Magnesium, Eisen, Aluminium) beeinträchtigt die Resorption der Risedronsäure und muß vermieden werden.
Bisphosphonate müssen langsam infundiert werden (Nierenversagen)
Nicht bei frischen Frakturen und Oesophagusstrikturen anwenden
Bei Pat. mit einer Ösophaguserkrankung, die mit verzögerter Passage oder Entleerung einhergeht in der Anamnese bzw. bei Pat., denen es nicht möglich ist, 30 min nach der Einnahme in aufrechter Körperhaltung zu verbleiben, darf Risedronat nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden.
Auf eine ausreichende Kalziumzufuhr ist zu achten (eventuell Kalzium- oder Vitamin D-Komedikation)
Standardtherapie bei Schmerzen mit Knochenabbau